WEG- u. Hausverwaltung - VBH Immobilien

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Serviceleistungen

Serviceleistungen

Folgende Serviceleistungen sind nicht mit der pauschalen Verwaltervergütung abgegolten und werden, wie im Verwaltervertrag vereinbart, zusätzlich vergütet:
 

 Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer weiteren (ab der 3.) Wohnungseigentümer-versammlung, soweit diese nicht aufgrund schuldhaften Verhaltens des Verwalters erforderlich ist.
 Versendung von Niederschriften über jede weitere Eigentümerversammlung an jeden Wohnungseigentümer.
 Erstellen und Versenden von Kopien im Rahmen von Auskunfts- und Informationspflichten des Verwalters.
 Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, einschließlich einer etwaigen Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG.
 Erstellung und Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
 Beauftragung und Information eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
 Leistungen in anderen gerichtlichen Verfahren, z.B. im Beweissicherungsverfahren wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum, im Klageverfahren wegen Restfertigstellung, Nachbesserung und Gewährleistung.
 Teilnahme an Verfahren in Wohnungseigentumssachen, an denen der Verwalter beteiligt ist.
 Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte.
 Überprüfung von Jahresabrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Verwalteramt innehatte.
 Teilnahme an der Prüfung der Jahresabrechnung durch beauftragte Sonderfachleute wie z.B. durch einen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer.
 Rechnungslegung während des Geschäftsjahres außerhalb der Jahresabrechnung.
 Anmahnung rückständiger Hausgelder.
 Soweit Leistungen des Verwalters nach Aufwand abgerechnet werden, beträgt der Stundensatz derzeit 65,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die zusätzliche Vergütung erhält der Verwalter von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder vom jeweiligen Eigentümer als Verursacher. Diese wird mit der Rechnungsstellung fällig, es sei denn, dass nachstehend zur Vergütung oder zum Schuldner der Vergütung etwas anderes vereinbart ist. Die dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erbringung der weiteren Serviceleistungen entstehenden Auslagen wie Porto, Telefon, Telefax, werden gegen Nachweis erstattet. Fotokopien werden mit € 0,50 je Stück berechnet. Die Mehrwertsteuer ist in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. Im Einzelfall kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Zusätzlich erhält der Verwalter derzeit:
Für die Bearbeitung von Wohnungsübergängen, bei denen die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG erforderlich ist, werden 105,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom jeweiligen Veräußerer oder Erwerber (lt. Kaufvertrag) berechnet. 5,00 € je Mahnung aufgrund rückständiger Hausgelder, zahlbar vom säumigen Wohnungseigentümer. Für bauliche Änderungen wie Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und große Instandsetzungs-/ Instandhaltungsarbeiten erhält der Verwalter für seinen zusätzlichen Mehraufwand als Sondervergütung 3 % aus der Brutto Schlussrechnungssumme der jeweiligen Maßnahme. Jede weitere vorstehend genannte Sonderleistung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Folgende Serviceleistungen sind für die Eigentümergemeinschaften KOSTENFREI:
 Nahezu (fast) ständige Erreichbarkeit in Notfällen (auch am Wochenende!)
 Erhebliche Kostenvergünstigungen aufgrund bestehender Rahmenverträge mit Versicherungsgesellschaften
 Preisgünstige Verwaltervergütung
 Schnelle und unkomplizierte Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümer
 u.s.w.